Zehn Jahre Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt

„Die Beraterinnen geben Halt und Sicherheit in einer absoluten Ausnahmesituation“

© how2 AG/donum vitae e.V.

Am 1. Mai feiert das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt sein zehnjähriges Bestehen. donum vitae e.V. war an der Einführung und Gestaltung des Gesetzes maßgeblich beteiligt. Die Beraterinnen in den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen übernehmen im Prozess eine Schlüsselrolle. Der Verein zieht heute – mit Blick auf die vergangenen zehn Jahre in der Begleitung schwangerer Frauen auf dem Weg zu einer vertraulichen Geburt – ein positives Resümee: „Entscheidet sich die Frau für eine vertrauliche Geburt, organisieren und steuern unsere Beraterinnen das gesamte Verfahren. Sie unterstützen die Schwangere umfassend und fachgerecht“, erläutert Irmgard Klaff-Isselmann, die stellvertretende Vorsitzende von donum vitae. Aufgabe in der psychosozialen Beratung ist es, die Frau aus ihrer Krise zu führen, ihr Halt zu geben und die Zukunft ihres Kindes zu klären – damit sie am Ende einen guten Weg zurück in ihren eigenen Alltag finden kann.

Persönliche Begleitung und emotionale Unterstützung
Auch wenn die Beraterinnen im Prozess viele formale Aufgaben übernehmen, liegt der Fokus auf der individuellen Begleitung und emotionalen Unterstützung der schwangeren Frau. Die Fortbildung als Fachkraft für die vertrauliche Geburt ist seit vielen Jahren fester Bestandteil der Grundlagenfortbildung zur Schwangerschaftskonfliktberatung bei donum vitae. „Die Frauen haben durch das Gesetz eine Möglichkeit erhalten, zu uns zu kommen – also in dieser Ausnahmesituation überhaupt mit jemandem sprechen zu können und Beratung und Begleitung zu erfahren“, so Irmgard Klaff-Isselmann.

Hinweiskarte als Ersatz für die Krankenkassenkarte
Besonders voraussetzungsvoll in diesem Verfahren ist die Anonymität. „Im Laufe der Begleitungen in den ersten Jahren des Verfahrens haben wir festgestellt, dass leicht Probleme entstehen, wenn sich eine Frau, die vertraulich gebären will, im Krankenhaus, bei einer gynäkologischen Praxis oder auch im Kontakt mit dem Rettungsdienst anmelden oder ausweisen muss“, erklärt Irmgard Klaff-Isselmann. Vertrauliche Geburten sind selten, und nicht jede*r Beteiligte ist mit dem Vorgang vertraut. Um Frauen, die vertraulich gebären wollen, zu entlasten und zu schützen, hat donum vitae bereits im Jahr 2022 eine Karte im Kreditkartenformat entwickelt, die bei der Anmeldung in der Klinik oder an einem anderen Ort anstelle einer Krankenkassenkarte überreicht werden kann. Auf der Karte sind das Pseudonym der schwangeren Frau sowie der Kontakt der begleitenden Beraterin vermerkt. Als weitere Hilfestellung ist die Nummer des Hilfetelefons „Beratung & Geburt vertraulich“ auf der Karte abgedruckt. Kliniken oder Arztpraxen können dort auch die Abrechnungsmodalitäten erfragen.

Wünsche für die Zukunft
„Für die weitere gute Zusammenarbeit im Netzwerk wünschen wir uns mehr Austausch mit den Rettungsdiensten“, erklärt Irmgard Klaff-Isselmann. Die Mitarbeiter*innen des Rettungsdienstes sind noch nicht überall ausreichend über das Verfahren der vertraulichen Geburt informiert. Zusätzlich sind sie angehalten, in die nächste geeignete Klinik zu fahren – das ist dann nicht unbedingt die Klinik, in der die Frau angemeldet ist. Auch die Finanzierung von Leistungen jenseits der medizinischen Versorgung rund um die Geburt ist aktuell nicht geregelt. „Hierzu kommen wir gerne mit dem Bundesfamilienministerium und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ins Gespräch“, so Irmgard Klaff-Isselmann.

Die vertrauliche Geburt
Die vertrauliche Geburt ist ein Angebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft aus ganz persönlichen Gründen geheim halten wollen oder müssen. Die Schwangere kann durch die vertrauliche Geburt anonym bleiben und ihr Kind trotzdem in einer medizinisch sicheren Umgebung zur Welt bringen. Die Beraterinnen halten alle Fäden im Netzwerk aus unterschiedlichen Professionen zusammen. Dies sind Ärzt*innen und Pflegekräfte, Mitarbeiter*innen von Kliniken, Hebammen, Vertreter*innen der Jugend- und Standesämter sowie der Adoptionsvermittlung und der Rettungsdienste. Die Finanzierung ist über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geregelt. Ab seinem 16. Lebensjahr hat das Kind das Recht auf Einsicht in den Herkunftsnachweis und kann dort nachlesen, wer seine leibliche Mutter ist. Die Mutter hat jedoch ab dem 15. Lebensjahr des Kindes die Möglichkeit, gegen die Akteneinsicht Einspruch zu erheben.

Weitere Informationen
Lesen Sie hier ein Interview mit zwei Beraterinnen von donum vitae über ihre Erfahrungen in der Begleitung von vertraulichen Geburten: Link zum Interview

Informationen zur vertraulichen Geburt:
https://donumvitae.org/beratung-hilfe/vertrauliche-geburt

Informationen zu den Beratungsangeboten von donum vitae:
https://schwangerschaftsberatung.donumvitae.org/ 

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